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Widerrufsbutton

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Ab dem 19. Juni 2026 wird eine gut sichtbare, elektronische Widerrufsfunktion – der sogenannte Widerrufsbutton – für viele online geschlossene Verbraucherverträge in Deutschland gesetzlich verpflichtend.

Diese neue Regelung basiert auf der Umsetzung der EU-Richtlinie 2023/2673 im neuen § 356a BGB. Das Ziel ist es, das Rückgängigmachen von Verträgen im Internet genauso einfach zu gestalten wie den schnellen Klick beim Abschluss. 

Die Pflicht betrifft alle Unternehmen und Online-Händler im B2C-Bereich, über deren Online-Benutzeroberflächen (Websites oder Apps) Verträge über Waren, Dienstleistungen oder Finanzprodukte mit Verbrauchern abgeschlossen werden können.


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